- die Nutzung aller rechtlichen Möglichkeiten durch die Gewaltbetroffenen;
- umfangreiche Informations- und Beratungsangebote für Opfer;
- die umfassende Vernetzung der Hilfsangebote für Betroffene von häuslicher Gewalt zu deren optimaler Unterstützung;
- die öffentliche Anerkennung häuslicher Gewalt als gesellschaftliches Problem;
- die Sanktionierung der Täter durch polizeiliches Eingreifen, strafrechtliche Maßnahmen und zivilrechtlicher Möglichkeiten;
- eine nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Sensibilisierung und Aufklärung der Bevölkerung;
- die Entwicklung und Durchführung präventiver Maßnahmen.
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