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Rechtliche Grundlagen

Häusliche Gewalt ist eine Verletzung der Menschenrechte und im Sinne einer Köperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Nachstellung, sexueller Nötigung, Tötung, etc. nach dem deutschen Strafgesetzbuch strafbar.

Der Gesetzgeber hat über das StGB hinaus mit dem 2002 eingeführten sogenannten Gewaltschutzgesetz (Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung) ein Signal gegen häusliche Gewalt gesetzt: Sie wird nicht mehr als „harmlose Familienstreitigkeit“, sondern als strafbares Unrecht betrachtet und nach außen getragen. Das Gewaltschutzgesetz bietet die Grundlage, auf der sachsenweit Interventionsstellen zur Unterstützung von Betroffenen entstanden sind.

Auch mit einer Bekennung zur seit 2018 in Deutschland gültigen Istanbulkonvention (völkerrechtlicher Vertrag zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen) verdeutlicht die Bundesrepublik Deutschland noch einmal, dass sie entschieden gegen häusliche Gewalt einsteht und erkennt sie als gesellschaftliches Problem an. Auf Basis dieses geltenden Rechts stehen wir für einen geeigneten Ausbau von Interventions- und Präventionsprogramme für Betroffene und Täter:innen bei häuslicher Gewalt ein.